VDS Richtlinien Brandschutz
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Willkommen beim Ingenieurbüro für anlagentechnischen Brandschutz Knopf - Ihr Fachplaner und Sachverständiger für anlagentechnischen Brandschutz! Nennen Sie uns Ihr Brandschutzproblem. Wir bringen Ihnen die passende Löschsystemlösung für Ihr Schutzobjekt und planen diese Brandschutzlösung für Sie!
Smoke Foam ● Sprinkler Alternative (Wassernebel) ● PyroBubbles ● Wassernebel ● Novec 1230 ● Kompaktschaum ● Frostsichere Saugstelle ● Stickstoffinertisierung ● Durchgangsprüfung ● Vorschriften ● Großbrandversuch mit 100 Kg Magnesium ● Brandschutz NEWS ● Photovoltaik Löschanlage
VDS Normen und Richtlinien für den Brandschschutz
Hier finden Sie ausgesuchte Normen und Richtlinien für den Brandschutz. Aus rechtlichen Gründen, können wir keine Downloads zur Verfügung stellen.
Suchen Sie zum Download, direkt die Seiten vom VDS auf. LINK VDS
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VDS Normen und Richtlinien für den Brandschschutz
| VdS 2108 |
Foam Extinguishing Systems, Planning and Installation Schaum-Löschanlagen, Planung und Einbau Diese Richtlinien gelten für ortsfeste und halbstationäre Schwer- und Mittelschaumlöschanlagen in Gebäuden, Räumen oder für Betriebseinrichtungen bzw. -anlagen. Die hier festgelegten Anforderungen können sinngemäß auf Sprinkler- und Sprühwasserlöschanlagen mit der Zumischung von Schaummitteln übertragen werden. Für andere Schaumlöschanlagen, z.B. auf Schiffen und im Bergbau unter und über Tage, können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür berücksichtigt werden müssen. |
| VdS 2109 |
Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau Diese Richtlinien gelten für ortsfeste Sprühwasser-Löschanlagen (SP-Anlagen) in Gebäuden, Räumen oder für Betriebseinrichtungen bzw. -anlagen. Für andere SP-Anlagen, z.B. auf Schiffen und im Bergbau unter und über Tage, können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür berücksichtigt werden müssen. SP-Anlagen werden in Gebäuden, Räumen und im Freien eingesetzt, wenn mit schneller Brandausbreitung zu rechnen ist und Wasser als Feuerlösch- oder Kühlmittel anwendbar ist. Sie werden in Raum- und Einrichtungsschutz-Anlagen unterschieden. |
| VdS 2109-S1 | Sprühwasser-Löschanlagen, Planung und Einbau, Übergangsregelung SP 1/2005 |
| VdS 2106 |
Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen, Planung und Einbau Die Richtlinien gelten für ortsfeste Funkenerkennungs-, Funkenausscheidungs- und Funkenlöschanlagen in Betrieben, in denen bei der Förderung von Materialien (z.B. Fasern, Stäuben und Spänen) Brände entstehen und weitergeleitet werden können. Eine bereits angelaufene Explosion kann mit einer Funkenlösch- oder Funkenausscheidungsanlage nicht beherrscht werden. Die in den Richtlinien angegebenen Werte gelten für die Förderung von Holz, Zucker, Textilien, Kaffee oder Kakao. Weitere Materialien und/oder Verarbeitungsprozesse, für die die Regelungen dieser Richtlinien sinngemäß gelten, sind in Anhang aufgeführt. |
| VdS 2100-6 | Rohrverbindungselemente, Anforderungen und Prüfmethoden |
| VdS 2100 | Bauteile für Wasserlöschanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden |
| VdS 2091 |
Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen, Merkblatt Sprinkler-, Sprühwasser- und Schaumlöschanlagen zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote beim Löschen von Bränden, auch in Risiken mit hoher Brandbelastung, aus. Zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft dieser Löschanlagen sind regelmäßige Kontrollen und Wartungen erforderlich. Das Merkblatt beschreibt, welche Maßnahmen an den Anlagen mindestens ausgeführt werden müssen und wer für die Ausführung verantwortlich ist. |
| VdS 2093 |
CO2-Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau Die Richtlinien gelten für ortsfeste CO2-Anlagen in Gebäuden und anderen umschlos¬senen Bauwerken. Für andere CO2-Anlagen, z.B. auf Schiffen, in Fahrzeugen und unter Tage, können diese Richtlinien sinngemäß angewendet werden, soweit keine besonderen Regelungen hierfür gelten. |
| VdS 2082 |
Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung und den Betrieb Hotel- und Beherbergungsbetriebe sind wegen ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten regelmäßig sehr großen Brandgefahren ausgesetzt. Zudem bedroht ein Hotelbrand nicht nur Unternehmensexistenz und Sachvermögen, sondern in starkem Maße auch eine zumeist überdurchschnittlich hohe Anzahl von Menschenleben. Die Richtlinien geben allgemeine Anregungen und Anleitungen für einen wirksamen Brandschutz. Die Richtlinien wenden sich in erster Linie an die Geschäftsleitung bzw. das Management. |
| VdS 2038 | Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) |
Letzte Änderung am Dienstag, 27. Dezember 2011 um 00:11:38 Uhr.
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