Anwendungsbeispiel – Löschanlage Schiffsschutz in Werfthallen
Brandschutztechnische Ausstattung einer Werfthalle mittels einer Heißschaum-Feuerlöschanlage.
Dabei soll das gesamte Schiff zu jeder Zeit der Bauphase vollständig löschbar sein.
Bisherige Verfahrensweise
Ein anderes nachweisliches, wirksames und löschfähiges Löschverfahren ist uns nicht bekannt!
Problem:
Ein Schiff in jeder Bauphase (besonders Innenräume; Kielräume) vollständig schützen zu können, war bisher unmöglich und führte meistens zum Vollabbrand, wie z.B. der Totalschaden auf dem Gelände der Werft Lürssen-Kröger bei Rensburg, am 02.07.2024.
Lösung:
Es ist ein Löschverfahren gefragt, welches mit geringem Aufwand und Wassereinsatz die Werfthalle in kürzester Zeit mit dem Trockenschaum bis drei Meter über dem Schiff verfüllt. Der Heißschaum dringt in alle Öffnungen, so dass die Luftzufuhr zum Brandherd abgeschnitten wird. Nach Verbrauch der Restinnenluft ist der Brand gelöscht und es kann binnen kurzer Zeit weiter gebaut werden.
Geplant wird dieses baurechtlich abnahmefähige Löschverfahren nach DIN EN 13565-2; 03-2020
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