Die neue Einteilung von brennbaren Flüssigkeiten ist wie folgt:
Einstufung nach Gefahrstoffrecht (Richtlinie 67/548/EWG) für flüssige Stoffe, die der BetrSichV zu Grunde gelegt wird
- F+ hochentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 0 °C
- F leichtentzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 0 °C-21 °C
- R10 (neu: H226) entzündliche Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von 21 °C-55 °C
Quelle: Wikipedia