Feuer ist der Oberbegriff für bestimmungsgemäßes Brennen (Nutzfeuer) und nicht bestimmungsgemäßes Brennen (Schadenfeuer).
Das Feuer bezeichnet „die sichtbare Erscheinung einer Verbrennung“ unter Abgabe von Wärme und Licht, wobei ein Feuer „je nach Aggregatzustand des brennbaren Stoffes als Flamme und/oder Glut auftreten“ kann. Voraussetzungen für das Entstehen und das Aufrechterhalten eines Feuers sind vier Dinge: Ein brennbarer Stoff, Sauerstoff und die Mindesttemperatur für die Verbrennung, sowie außerdem das richtige Mengenverhältnis von brennbarem Stoff zum Sauerstoff.