Die Fluchtwegsicherheit ist gegeben, wenn folgende Anforderungen bei der Ausprägung von Fluchtwegen berücksichtigt werden:
Mindestbreite von Fluchtwegen; maßgeblich dafür ist die Anzahl der Personen (sowohl Arbeitnehmer als auch Gäste bzw. Kunden), welche im Gefahrenfall auf diesen Fluchtweg angewiesen sind.