Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (Musterhochhausrichtlinie)regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen im Sinne von § 51 Abs. 1 (Sonderbauten) der Musterbauordnung (MBO) für den Bau und Betrieb von Hochhäusern (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 MBO).
Ingenieurbüro für Sonderlöschanlagen und anlagentechnischen Brandschutz
Planung moderner Feuerlöschanlagen für Industrie, Sonderbauten und besondere Brandrisiken
By guhi on
Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (Musterhochhausrichtlinie)regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen im Sinne von § 51 Abs. 1 (Sonderbauten) der Musterbauordnung (MBO) für den Bau und Betrieb von Hochhäusern (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 MBO).
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