Schutzziele sind Aussagen bzw. Definitionen über ein Sicherheitsniveau, welches im Minimum erreicht werden soll.
Das Schutzziel soll die eigentliche Leistungsfähigkeit, z.B. die einer Löschanlage, definieren. Es definiert durch seine Ansprüche unter anderem die Planungsgrundlage für die daraus geforderte Technik. Dadurch sagen Schutzziele aus, dass durch Maßnahmen verschiedener Art gewisse Mindest-Sicherheitsniveaus gehalten werden sollen.
Das Ziel unseres anlagentechnischen Brandschutzes ist es, der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen. Im Ernstfall sollen die Rettung von Menschen und Tieren, sowie Löschmaßnahmen wirksam greifen. Diese bauaufsichtlichen Schutzziele gelten als erfüllt, wenn die Vorgaben der entsprechenden Normen in der Planung berücksichtigt werden und diese Feuerlöschanlage von einen unabhängigen Löschanlagensachverständigen abgenommen wurde. Sie können aber auch durch Computersimulationen nachgewiesen werden.
Für viele Projekte ist es wichtig, Brandschutzmaßnahmen zu erarbeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen. Schutzziele sind hier z.B. die Produktionssicherheit, die Sicherung von Daten sowie die Erhaltung von Baudenkmälern und Kunstwerken.
Hier einige Beispiele für Sicherungsverfahren im Raum- und Objektschutz, mittels innovativer Sonderlöschverfahren:
- Löschung
- Brandniederhaltung
- Verhinderung der Brandausbreitung
- Sicherung der Flucht- und Rettungswege
- Erhöhung des Feuerwiderstandes von Stützelementen
- Feuerüberschlagsschutz
- Bildung von raucharmen Bereichen
- Sicherung des denkmalgeschützten Kulturgutes
- Ertüchtigung von Feuerwiderstandsflächen
- Brandwanddurchbruchssicherung
- Bildung von Rauchsperren
- Fassadenüberschlagsschutz
- Absorption von Strahlungswärme
Diese Sicherungsverfahren mittels anlagentechnischen Brandschutz werden in unseren Löschanlagenkonzepten berücksichtigt.