Fluchtwegsicherung von Personal aus Atrium angrenzenden Büro- und Galerien Bereichen
Bei der Bauplanung kommt dem vorbeugenden Brandschutz in zunehmenden Maß eine zentrale Bedeutung zu. In den vergangenen Jahren zeigten die Analyse der Brandereignisse und Brandkatastrophen eindeutig, dass Brandrauch die Hauptursachen für Todesfälle ist.
Eine gesicherte Rauchableitung oder Rauch- und Rauchgastrennung kommt also bei der Erarbeitung von Brandschutzkonzepten eine zentrale Bedeutung zu. Daher wird insbesondere bei der Planung von Sonderbauwerken im Rahmen der Baugenehmigung der Nachweis verlangt, dass die Flucht- und Rettungswege über einen hinreichend langen Zeitraum raucharm bleiben. Diese Forderung ist nur dann zu erfüllen, wenn eine effektive Rauchableitung oder Trennung gegeben ist.
In vielen Fällen ergab ein praktischer Rauchversuch, dass trotz ausreichender Be-und Entlüftung durch Zugangstüren und Rauchabzugsklappen, der Rauch im mittleren Atriumsbereich stand. Sämtliche umliegende Galerien waren über mehrere Etagen verraucht, wodurch die Personen in den angrenzenden Büros von den rettenden Fluchttreppen abgeschnitten wären.
Aus diesem Grunde wurde in vielen Fällen die Nutzung von Atrien zu Präsentationszwecken, Events und anderen Veranstaltungen untersagt. Es durften auch keine brennbaren Einrichtungsgegenstände dauerhaft aufgestellt werden (Versammlungsstättenverordnung).
Der gewollte eigentliche Zweck der Architekten, eine optimale Empfangs- und Begegnungsstätte durch ein imposantes Atrium zu schaffen, war nicht mehr gegeben. Versuche die Trennung von Atrium und Galerien durch Brandschutzverglasung oder Feuerschutzvorhänge zu gewährleisten, scheiterten am allgemein optischen Eindruck und/oder aus Kostengründen.
Um die Fluchtwege für Personen aus Arbeitsräumen über die Galerien zu den Treppen zu gewährleisten und den Wunsch des Betreibers auf maximale Nutzung des Atriums genüge zu tun, sind gezielte brandschutztechnische Maßnahmen unerlässlich.
Eine wirkungsvolle Methode zur Rauch- und Rauchgastrennung von Bereichen, ist das Wassernebelverfahren.
Während herkömmliche Sprinkleranlagen die Wärmestrahlungsenergie ungehindert durchdringen lassen, erzeugt das Wasservernebelungssystem einen feinen Wassernebel aus feinsten Tropfen ( ca. 0,03 bis 0,1 mm Durchmesser).
Da die Kühlwirkung zur Herabsetzung der Brandtemperatur nur aus der Oberfläche des Tropfens kommt, entsteht hier eine sehr große Oberfläche, welche den Kühleffekt um ein wesendliches erhöht. Dies bewirkt nicht nur die Kühlung der Flammenzone, sondern reduziert die Brandreaktion durch Verdünnen des Sauerstoffanteils in der Luftströmung zur Reaktionszone (Stickeffekt), vergrößert die Wärmeabfuhr und unterbindet die Rückkopplung der Strahlungswärme.
Weitere für diese besondere Aufgabenstellung wichtige Eigenschaften, sind die starke Rauchpartikelbindung und Verdrängung von Rauchgasen.
Dieses System benötigt dabei vergleichsweise, sehr geringen Wasserbedarf. Sie ist auch eine alternative zu konventionellen Sprinkleranlagen.
Der Wasserbedarf gegenüber herkömmlicher Wasserlöschsysteme reduziert sich dabei bis auf 20 %.